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Afrikanische Schweinepest

Wildschwein © Amt für Wildtiermanagement
Wildschwein © Amt für Wildtiermanagement

Ein vermeidbares Risiko für Tier und Wirtschaft

Seit in einigen Regionen Italiens gehäuft Infektionsfälle von afrikanischer Schweinepest bei Wildschweinen nachgewiesen wurden, wird man wiederholt über die Medien auf diese hochansteckende virusbedingte anzeigepflichtige Tierseuche aufmerksam gemacht. 

In Europa zieht sie seit den ersten Fällen bei Wildschweinen 2016 in Polen, Litauen, Estland, in den folgenden Jahren über die Ausbreitung auch in anderen osteuropäischen Ländern (Rumänien, Tschechen, Bulgarien und andere mehr) sowie in Belgien, Deutschland, China, und Mittel- bis Norditalien immer weitere Kreise.

Derzeit sind mehrere Ausbrüche auf der italienischen Halbinsel in Kalabrien, Kampanien, Emilia-Romagna, Latium, Lombardei und Piemont bestätigt worden. Auch in der Region Sardinien sind mehrere Fälle bestätigt worden.

Immer häufiger erfolgt dabei die Infektion auch von Hausschweinbeständen.

Seit 2017 sind in Europa 1,3 Millionen Schweine der afrikanischen Schweinepest zum Opfer gefallen (Quelle: WAHIS data, WOAH)

Von dieser Infektionskrankheit sind ausschließlich Schweine (Wild- und Hausschweine) betroffen, keine anderen Tierarten. Auch für uns Menschen ist und bleibt sie ungefährlich.

Die infizierten Tiere entwickeln schwere, unspezifische Krankheitssymptome und verenden schließlich in den meisten Fällen.  

In den betroffenen Gebieten hat ein Ausbruch bedeutende ökonomische Auswirkungen zur Folge, weil die Tiere einem Verbringungsverbot unterliegen oder gekeult werden müssen und auch ihr Fleisch und die entsprechenden Produkte im In- und Ausland nicht, oder mit massiven Einschränkungen, vermarktet werden dürfen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Krankheit zu verbreiten. Eine davon ist der direkte Kontakt mit erkrankten Wild- oder Hausschweinen oder deren Kadavern. Derzeit gibt es in Südtirol keine dauerhaft ansässige Wildschweinpopulation. Die wenigen Exemplare, die sich zeitweise in unserer Provinz aufhalten, stehen unter direkter Aufsicht der Landesforstbehörde.

Ein weiterer, in unserer Realität viel wahrscheinlicherer Ansteckungsweg, geht über den Zugang der Wild- bzw. Hausschweine zu Lebensmitteln oder verunreinigten, kontaminierten Gegenständen (Fahrzeuge, Kleidung, Arbeitsgegenstände, Ausrüstungsgegenstände).
In diesem Fall sind der Mensch und sein Verhalten die Hauptverantwortlichen.

Südtirols Landwirtinnen und Landwirte stehen in ständigem Kontakt mit den lokalen Veterinärbehörden und verschärfen für ihre Betriebe kontinuierlich die Maßnahmen zur Vorbeugung und vermindern somit die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen bedeutend (sogen. Biosicherheitsmaßnahmen).
Die zuständigen Landesbehörden legen bei den Almen mit Schanktätigkeit ein besonderes Augenmerk auf die richtige Handhabung des Abfalls.

Da es gegen die Afrikanische Schweinepest weder Impfung noch Behandlung gibt, ist auch die Mithilfe jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers im Alltag gefragt. Es reichen schon wenige, einfache, aber sehr effiziente Regeln:

  1. Lebensmittelreste dürfen nicht im Freien hinterlassen werden und müssen in geschlossenen Müllbehältern „wildtiersicher“ entsorgt werden.
  2. Aus Gebieten mit Infektionsgeschehen sollten nur zertifizierte Wildschwein- bzw. Schweinefleischprodukte ausgeführt werden.
  3. Wer ein totes Wildschwein findet, auch wenn es an den Folgen eines Verkehrsunfalls verendet ist, muss dies sofort bei der Telefonzentrale des Gesundheitsbezirks Bozen des Südtiroler Sanitätsbetriebs (0471 908 111) oder beim Landesforstkorps (366 664 38 87) melden.

Bis dato (Stand Juli 2024) ist Südtirol nicht von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Durch die Mithilfe aller kann das auch morgen so sein.

Weiterführende Links:

Downloads

Afrikanische Schweinepest
Landestierärztlicher Dienst, Viehwirtschaft, Verschiedenes

Afrikanische Schweinepest

Informationsblatt (Stand: August 2024)

Download
Dekret des Landesveterinärdirektors vom 03.04.2023 Nr. 5903/2023
Dekrete, Landestierärztlicher Dienst

Dekret des Landesveterinärdirektors vom 03.04.2023 Nr. 5903/2023

Landesplan der Autonomen Provinz Bozen mit den Notmaßnahmen für die Verwaltung, die Kontrolle und die Ausmerzung der Afrikanischen Schweinepest bei Haus- und Wildschweinen (in Italienisch kurz PRIU)
Bezug auf das Dekret des Landesveterinärdirektors Nr. 12553/2020

Download
Dekret des Landesveterinärdirektors vom 22.07.2020 Nr. 12553/2020
Dekrete, Landestierärztlicher Dienst

Dekret des Landesveterinärdirektors vom 22.07.2020 Nr. 12553/2020

Afrikanische Schweinepest - ASP Plan für die Überwachung und die Vorbeugung in der Autonomen Provinz Bozen

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Letzte Aktualisierung: 05/05/2025