Urlaub auf dem Bauernhof
Alle Landwirte, welche im Rahmen von Urlaub auf dem Bauernhof in Südtirol Ferienwohnungen und/oder Fremdenzimmer vermieten, sind verpflichtet, ihren Betrieb einstufen zu lassen. Zuständig für die Einstufung ist das Amt für ländliches Bauwesen.
Die Urlaub auf dem Bauernhof-Betriebe, welche Beherbergungstätigkeiten ausüben, werden mit einer bis 5 Blumen eingestuft. Für jeden Betrieb wird ein Kriterienkatalog vor Ort ausgefüllt, welcher in drei Kategorien eingeteilt ist (Bauernhofqualität, Ausstattungsqualität und Servicequalität). Die Bewertung der einzelnen Kategorien erfolgt aufgrund eines Punktesystems. Anhand des Ergebnisses der Bewertung wird die Einstufung berechnet. Dabei werden auch einige Muss-Kriterien (Mindestvoraussetzungen), welche ebenfalls im Kriterienkatalog angeführt sind, kontrolliert. Diese können die Einstufung beeinflussen.
Einstufung
Bei der Einstufung wird unterschieden ob es sich um einen Zimmervermietungsbetrieb (zumeist mit Frühstücksservice), Ferienwohnungsbetrieb oder um einen Mischbetrieb handelt. Derzeit sind für die Neuaufnahme der Vermietungstätigkeit die Bestimmungen des Landes zum Bettenstopp zu beachten (D.L.H. Nr. 25/2022). Jeder Urlaub auf dem Bauernhof-Betreiber muss spätestens innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Beherbergungstätigkeit (Meldung des Tätigkeitsbeginns beim Lizenzamt der Gemeinde) um die Einstufung beim Amt für ländliches Bauwesen ansuchen (siehe Download-Formular). Für den Fall der Neuaufnahme einer Tätigkeit sowie der Erhöhung der Bettenanzahl im Sinne des Beschlusses der Landesregierung Nr. 99 vom 31.01.2023, sind die in diesem Beschluss aufgelisteten Voraussetzungen und Bedingungen einzuhalten, u.a. innerhalb eines Jahres ab Tätigkeitsmeldung die erfolgte Einstufung mit mindestens 3 Blumen. Für Betriebe, welche sich nach der vorherigen Einstufung qualitativ verbessert haben, besteht die Möglichkeit einer erneuten freiwilligen Einstufung. Die Neueinstufung kann erst 6 Monate nach der Ausstellung des vorherigen Einstufungsdekretes beantragt werden. Um die Einhaltung der Qualitätsstandards der Urlaub auf dem Bauernhofbetriebe zu gewährleisten, werden jährlich 6% der Anbieter einer Stichprobenkontrolle unterzogen.
Neuer Kriterienkatalog
Achtung: Am 16.03.2023 wurde ein neuer Kriterienkatalog für die Einstufung genehmigt. Neu ist vor allem eine Vereinfachung sowie eine stärkere Gewichtung der Präsentation der betrieblichen U.A.B.-Angebote im Internet. Eine verpflichtende Neueinstufung aller Betriebe ist nicht vorgesehen, wird aber eventuell von Amts wegen anlässlich der aufgrund der neuen Kriterien durchgeführten Stichprobenkontrollen durchgeführt. Alle derzeit mit 5 Blumen eingestuften Betriebe werden nach Ablauf der Frist von 2 Jahren ab Inkrafttreten des neuen Kriterienkataloges von Amts wegen neu eingestuft.
Im Folgenden Dienst finden Sie alle notwendigen Formulare für die Ausübung der Tätigkeit und die Einstufung als Beherbergungsbetrieb:
„Urlaub auf dem Bauernhof“ Förderung
Für den Neubau/die Modernisierung/die Erweiterung von Ferienwohnungen, Zimmern und ausschließlich von Gästen genutzten Gemeinschaftsräumen, welche im Rahmen von Urlaub am Bauernhof vermietet werden, sowie Buschen-Hof und Almschenken, ist ein Kapitalbeitrag vorgesehen. Für weitere Informationen folgender Dienst: