Tierhaltung und Tierschutz in Südtirol
Wer ein Tier halten möchte, sollte sich im Vorfeld über dessen Bedürfnisse und die gesetzlichen Vorschriften informieren.
Die Tierhaltung ist ein elementarer Teil des Tierschutzes. Jede Tierart hat ganz bestimmte Bedürfnisse in Bezug auf Umgebung, Ernährung und Betreuung. Können diese nicht erfüllt werden, leidet das Tier.
Dementgegen fördert eine angemessene Haltungsform die Gesundheit des Tieres.
Dies gilt für Heimtiere genauso wie für Nutztiere. Darum ist die Kenntnis der Bedürfnisse der Tiere die Grundlage für ihr Wohlbefinden.
Kontakte
Bei Fragen zur Haltung von Nutz- und Heimtieren können Sie sich an den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Amtstierarzt/Amtstierärztin) wenden.
Der selbe Dienst ist auch zuständig für den Empfang von Meldungen im Falle von Tiermisshandlungen.
Im Falle von Wildtieren wenden Sie sich bitte an das Amt für Wildtiermanagement der Autonomen Provinz Bozen.
Informationen über gefährdete Arten freilebender Tiere erhalten Sie beim Amt für Wildtiermanagement.
Diese Tierarten sind in der „Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“, kurz CITES, geregelt. In deutscher Sprache heißt dieses Washingtoner Artenschutzübereinkommen „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“.
Über das Haltungsverbot potentiell gefährlicher Tiere informiert Sie ebenfalls das Amt für Wildtiermanagement.
Rechtsgrundlage
In Südtirol ist der Tierschutz mit dem Landesgesetz Nr. 9/2000 „Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren“ geregelt.
Die Detailbestimmungen sind im Dekret des Landeshauptmanns Nr. 19/2013 „Durchführungsverordnung im Bereich Schutz der Tierwelt“ enthalten.
Tierkennzeichnung und Registrierung
Zur Haltung mancher Tiere gehören auch die Kennzeichnung und Registrierung.
Darunter versteht man die eigentliche Identifizierung der Tiere, die Registrierung der gekennzeichneten Tiere in Bestandsregistern und Datenbanken, die Erfassung der Tierbewegungen (Zugang, Abgang) binnen festgesetzter Fristen und die Registrierung der Haltungen in Registern und Datenbanken.
Diese Maßnahmen dienen den Veterinärbehörden vorrangig zur Überwachung des Tierverkehrs und somit der Vorbeugung von Tierseuchen. Weiter können mit Hilfe der Datenbanken Informationen zum Tierschutz und zur Herkunft bestimmter tierischer Lebensmittel (z.B.: Rindfleischetikettierung) vermittelt werden.
Nutztiere
Rinder, Schafe, Ziegen, Pferdeartige, Schweine, Kameliden usw. müssen in der Viehdatenbank eingetragen sein. Dies gilt auch für Nutztiere, die als Heimtier gehalten werden.
Mit der Kennzeichnung dieser Tiere ist in unserer Provinz die Vereinigung der Südtiroler Tierzuchtverbände betraut.
Um in Erfahrung zu bringen, welche Bedingungen schon vor dem Einstellen eines Nutztiers erfüllt sein müssen, kann man sich an den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Amtstierärztin/Amtstierarzt) wenden.
Heimtiere
Katzen und Frettchen können, Hunde dagegen müssen in der Datenbank des Südtiroler Sanitätsbetriebs vermerkt werden.
Die Kennzeichnung kann bei Freiberufstierärztinnen und -tierärzten durchgeführt werden, die vom Südtiroler Sanitätsbetrieb ermächtigt wurden. Sie übermitteln dann die Unterlagen an den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebes.
Weiters kann die Kennzeichnung beim Tierheim Sill oder am Schalter des Tierärztlichen Dienstes des Südtiroler Sanitätsbetriebes oder bei dessen Außenstellen gemacht werden.
Sollte das Tier bereits gekennzeichnet sein und ein Besitzwechsel nötig werden, begibt sich die Tierhalterin oder der Tierhalter zum Schalter des Betrieblichen Tierärztlichen Dienstes und aktualisiert diese Informationen.
Seit dem 1. Jänner 2022 muss bei Hundewelpen, die gekennzeichnet werden, auch die genetische Profilierung gemacht werden. Ab dem 1. Jänner 2024 besteht für alle dauerhaft in Südtirol gehaltenen Hunde die Pflicht zur genetischen Profilierung. Die Kosten für die Erstellung des genetischen Profils liegen bei der Eigentümerin/beim Eigentümer bzw. bei der Halterin/beim Halter des Hundes.
Lokale Körperschaften, öffentliche Einrichtungen und Ordnungskräfte können die Übereinstimmung biologischer Proben mit den Daten des Melderegisters für Heimtiere überprüfen lassen.
Worin liegen die Vorzüge dieser DNA-Datenbank? In einer saubereren Umwelt, in der Zuordenbarkeit von Beißattacken und Tierrissen durch freilaufende Hunde, im Erschweren von illegalem Welpenhandel und in der Vermeidung unbedachter Nachzuchten.
Leider wird allzu oft übersehen, dass für Nutztiere, die als Heimtier gehalten werden (z.B. Zwergziegen, Zwergschafe, Minischweine), die gleichen Bedingungen gelten wie für reine Nutztiere.
Am besten informiert man sich noch vor der Anschaffung beim Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs (Amtstierärztin/Amtstierarzt).
Links:
- Abteilung Forstdienst der Autonomen Provinz Bozen: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/home
- Südtiroler Sanitätsbetrieb: https://www.sabes.it
- Vereinigung der Südtiroler Tierzuchtverbände: https://www.vstz.it
- Informationsportal des Bundesamts für Veterinärwesen (Schweiz): https://www.blv.admin.ch
- Versuchsinstitut für Tierseuchenbekämpfung der Venetien: https://www.izsvenezie.it
- Homepage über das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES): https://cites.org
Downloads
Dekret des Landesveterinärdirektors vom 22.12.2016 Nr. 24732/2016
Kennzeichnung der Heimtiere in Südtirol
Download
Dekret des Landesveterinärdirektors vom 22.06.2001 Nr. 18/2480
Anwendung der Bestimmungen betreffend die Pflichtvorbeugungsprogramme gegen die Rinderkrankheiten in der Provinz Bozen und betreffend die Rinderkennzeichnung
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Dekret des Landesveterinärdirektors vom 19.08.2009 Nr. 464892/2009
Sanitäre Bestimmungen für die Verlegung von lebenden Nutztieren in der Provinz Bozen
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Dekret des Landesveterinärdirektors vom 29.05.2008 Nr. 295281/2008
Neue Bestimmungen im Bereich der Tierkennzeichnung
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Dekret des Landesveterinärdirektors vom 09.03.2010 Nr. 142722/2010
Pferdekennzeichnung in Südtirol
DownloadBleiben Sie auf dem Laufenden
Letzte Aktualisierung: 24/02/2026