EU-Pflanzengesundheitssystem
Mit dem Inkrafttreten der Verordnungen (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen und (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen am 14. Dezember 2019 ergeben sich einschneidende Änderungen im Pflanzengesundheitssystem.
Das neue Pflanzengesundheitssystem dient vor allem der Prävention der Einschleppung oder Ausbreitung von Schadorganismen im Gebiet der EU. Es werden umfassende Vorschriften zur frühzeitigen Erkennung und Tilgung von Unionsquarantäneschädlingen festgelegt.
Mit der EU- Verordnung 2016/2031 wird auch die Registrierungspflicht von Unternehmern ausgeweitet. Demnach müssen Unternehmer, die mit geregelten Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen oder anderen Gegenständen, für welche ein Pflanzenpass oder eine Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich ist, innerhalb der EU verbringen oder ein- bzw. ausführen wollen, beim zuständigen Pflanzenschutzdienst registriert sein.
Zudem müssen Pflanzenpässe für alle zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen ausgestellt werden.
Allgemeine Informationen
In der EU-Verordnung 2016/2031 werden in Artikel 5 Absatz 2 und in Artikel 37 Absatz 2 Listen der Unionsquarantäneschädlinge und unionsgeregelten Nichtquarantäneschädlinge (sogenannte „RNQP’s“) geregelt, welche mit der Durchführungsverordnung 2019/2072 umgesetzt wurden. Zusätzlich sind in dieser Durchführungsverordnung Pflanzenpass-pflichtige Waren definiert worden.
Diese Informationen wurden nach Pflanzenarten bzw. nach Gruppen von Pflanzenarten aufgeteilt und übersichtlich dargestellt. Für diese Informationen kann jedoch keine Garantie auf Vollständigkeit gegeben werden, da sich die Kenntnisse zu Wirtspflanzen sowie die Liste der geregelten Schadorganismen immer wieder ändern.
- Beerenobst_Rechtsgrundlage und geregelte Schadorganismen
- Forstpflanzen_Rechtsgrundlage und geregelte Schadorganismen
- Kräuter, Gemüsepflanzen und Gemüsesaatgut_Rechtsgrundlage und geregelte Schadorganismen
- Reben, Obst- und Nussbäume_Rechtsgrundlage und geregelte Schadorganismen
- Ziergehoelze_Rechtsgrundlage und geregelte Schadorganismen
- Zierpflanzen_Rechtsgrundlage und geregelte Schadorganismen
Formulare
- Antrag auf Registrierung im amtlichen Unternehmerregister (RUOP)
- Antrag auf Ermächtigung zur Ausstellung des Pflanzenpasses
- Anlage I - Angaben betreffend die Betriebszentren
- Anlage II - Angaben betreffend den Import von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen
- Anlage III - Angaben betreffend den Export von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen
- Eigenerklärung zur Verwendung der Stempelmarke
Gesetzliche Bestimmungen
- Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 - Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
- Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2017 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten
- Durchführungsverordnung (EU) 2017/2313 der Kommission vom 13. Dezember 2017 zur Festlegung der formalen Anforderungen an den Pflanzenpass
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/2018 der Kommission vom 18. Dezember 2018 zur Festlegung besonderer Vorschriften für das Verfahren zur Durchführung der Risikobewertung in Bezug auf Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände mit hohem Risiko
- Durchführungsverordnung (EU) 2018/2019 der Kommission vom 18. Dezember 2018 zur Erstellung einer vorläufigen Liste von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen mit hohem Risiko und für Pflanzen, für welche kein Pflanzengesundheitszeugnis bei der Einfuhr in die EU benötigt wird
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/523 der Kommission vom 21. März 2019 zur Änderung der Anhänge I bis V der Richtlinie 2000/29/EG des Rates über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/827 der Kommission vom 13. März 2019 über die Kriterien, die von Unternehmern zu erfüllen sind, um den in Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Bedingungen zu genügen, und Verfahren, mit denen sichergestellt wird, dass diese Kriterien erfüllt werden
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/2072 der Kommission vom 28. November 2019 zur Festlegung einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
- Delegierte Verordnung (EU) 2019/1702 der Kommission vom 1. August 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Aufstellung einer Liste der prioritären Schädlinge