Waldbewirtschaftung
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Holznutzungen
In Südtirol dürfen Bäume nur gefällt oder aus dem Wald entnommen werden, nachdem sie zuvor vom Forstpersonal mittels sogenanntem „Forsthammer“ gekennzeichnet wurden. Die Auswahl der zu fällenden Bäume erfolgt unter Berücksichtigung der natürlichen Verjüngungsfähigkeit des Waldes sowie mit dem Ziel, die Stabilität, Resilienz und Widerstandsfähigkeit der Waldbestände zu gewährleisten.
Im Jahr 2025 wurden 9.639 Holzauszeigeprotokolle erstellt, welche eine Holzmasse von 1.079.662 Vfm als Nutzungsmenge ausweisen. Die am häufigsten genutzten Baumarten waren die Fichte (86,1 %) gefolgt von Lärche (6,4 %) und Kiefer (3 %). Laubhölzer waren mit einem Anteil von 1 % an der Gesamtnutzungsmenge betroffen. Seit dem Sturmereignis „Vaia“ vom Oktober 2018 gab es in Südtirol vorwiegend Schadholzanfälle und kaum mehr normale Nutzungen. Seit dem Jahr 2018 wurden in Südtirol rund 10,8 Millionen Vfm Holz geschlägert: ca. 8,5 Millionen Vfm beziehen sich auf die Aufräumung des Schadholzes; 2,3 Millionen hingegen können den normalen Nutzungen zugeordnet werden. Die normalen Nutzungen umfassen folgende Kategorien: normale Auszeige, Wegtrassen, Pflegehiebe, Kulturänderung, sonstige Gründe.
In Südtirol werden traditionell verschiedene Holzbringungsarten eingesetzt, abhängig von der heterogenen Geländemorphologie und der unterschiedlichen Erreichbarkeit der Waldflächen. Der Großteil des angefallenen Holzes wurde mittels Seilbodenzug und Seilkran aus dem Bestand zur Forststraße gebracht.
Beihilfen für die Waldbewirtschaftung
Beihilfen für die Erstellung von Behandlungsplänen der Wald- und Weidegüter
Bei der Erstellung und Überarbeitung von Wald- und Weidebehandlungsplänen sind laut Forstgesetz Beiträge im Ausmaß von höchstens 40 % der anerkannten Gesamtausgaben vorgesehen (L.G. 21/1996; Art. 13 und 20). Im Jahr 2025 wurden insgesamt 28 Waldbehandlungspläne überarbeitet, wobei für 7 Wald- und Weidebehandlungspläne Landesbeiträge in einer Gesamthöhe von 59.957,36 Euro gewährt wurden.
Waldpflegemaßnahmen
Für 32 umgesetzte Waldpflegemaßnahmen (Durchforstungen) wurden Beihilfen in der Höhe von insgesamt 61.789,38 Euro aus dem Landeshaushalt ausbezahlt.
Erschwerte Bewirtschaftung des Waldes
Die erschwerte Bewirtschaftung des Waldes auf extremen Standorten und bei mangelnder Erschließung wird mit einer Beihilfe für die erhöhten Bringungskosten von Schadholz ausgeglichen. Die entsprechenden finanziellen Mittel sind im Landeshaushalt vorgesehen.
Förderung des Ankaufs von Maschinen für die Holzbringung
Der Nationale Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik für die Periode 2023–2027 sieht eine Maßnahme für die Förderung des Ankaufs von Maschinen für die Holzbringung vor. Es handelt sich um die Maßnahme SRD15 – Produktive Forstliche Investitionen. Im Jahr 2025 wurden insgesamt 134 Beitragsgesuche von Waldeigentümern für den Ankauf von Forstmaschinen zur Finanzierung zugelassen. Es wurden Beiträge im Ausmaß von 40 % der anerkannten Kosten, insgesamt in der Höhe von ~789.000,00 Euro zugesichert.
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