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Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum

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Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (ELR) 2014–2022 der Autonomen Provinz Bozen Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 vom 17. Dezember 2013

Genehmigung des ELR von Seiten der EU

Das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014–2020 der Autonomen Provinz Bozen Nr. 2014IT06RDRP002 ist von der Kommission der Europäischen Union mit Entscheidung Nr. C(2015) 3528 vom 26.05.2015, abgeändert mit Entscheidung Nr. C(2022) 5586 vom 27.07.2022 und von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 727 vom 16.06.2015, zuletzt abgeändert mit Beschluss Nr. 13263 vom 03.08.2022, genehmigt worden. Mit dem 31.12.2025 ist das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum 2014–2022 der Autonomen Provinz Bozen abgeschlossen worden.

Sitzung des Begleitausschusses

Am 15. Mai 2025 wurde in Bozen die elfte jährliche Sitzung des Begleitausschusses abgehalten. Behandelte Themen im Rahmen des Begleitausschusses:

  • Vorstellung des jährlichen Durchführungsberichts 2024
  • Fortschritt des ELR 2014–2022 (Geldmittel QFI, EURI und Top-up) bis zum März 2025
  • Überprüfung der automatischen Aufhebung n+3 und Schätzung des Abschlusses des ELR 2014–2022
  • Bericht des unabhängigen Bewerters
  • Vorstellung der Kommunikationsaktivitäten
  • Informationen über die Fehlerquote

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