Jagd
In Südtirol gelten etwas über 623.200 ha (84 % der Landesfläche) als Jagdfläche. Diese verteilt sich auf 145 Jagdreviere kraft Gesetzes und 51 Eigenjagdreviere mit insgesamt 14.000 ha (2 % der Landesfläche).
65.000 ha der Landesfläche sind als Domänen Wildschutzgebiete und 52.500 ha als Schongebiete, darunter der Stilfser Joch Nationalpark, ausgewiesen, in denen die Jagd verboten ist. Die 226 geschützten Biotope mit 2.963 ha sind darin integriert. In Biotopen unter 10 ha ist die Jagd vollständig untersagt, während in 56 größeren Wildschutzgebieten eine Regulierung von Schalenwild und Fuchs aus sanitären Gründen zulässig ist.
Der Jagdschutz wird in den Jagdrevieren von 70 hauptberuflichen Jagdaufsehern sowie von Bediensteten der Jagdreviere und des Südtiroler Jagdverbandes gewährleistet. In Eigenjagdrevieren übernehmen freiwillige Jagdaufseher diese Aufgabe, im Stilfser Joch Nationalpark das Landesforstkorps. Im Jahr 2025 hatten die Reviere kraft Gesetzes 6.174 Mitglieder mit mindestens einer Jahres- oder Gastkarte, darunter 442 Frauen.
Wildschäden
Das Südtiroler Jagdgesetz (LG. 14 vom 17. Juli 1987, Art. 37 und 38) sieht Beiträge für die Vergütungen von Wildschäden und für Vorbeugemaßnahmen gegen Wildschäden vor. Für Vorbeugemaßnahmen gegen Wildschäden (Wildzäune, Wildroste und Vogelschutznetze) wurden 158 Vorhaben (21 für Wildzaun, 31 für Bienenschutz, 11 für Herdenschutz auf Almen, 95 für Herdenschutz auf Heimweiden) mit insgesamt 404.433,62 Euro an Beihilfen unterstützt.
Im Jahr 2025 wurden 169 direkte Vergütungszahlungen für Wildschäden an Kulturen und Nutztieren für einen Gesamtbetrag von 121.689,86 Euro ausbezahlt:
- 123 Gesuche betreffen Schäden durch Großraubwild. Die Beihilfen im Umfang von 98.235,00 Euro betreffen, 378 Schafe, 18 Ziegen, 4 Rinder. Die Bienenschäden haben Bären verursacht. Ca. 94 % der vergüteten Großraubwild-Schäden entfallen auf Risse von Nutztieren durch den Wolf.
- 39 Gesuche betreffen Schäden durch Kleinraubtiere wie Fuchs und Marder. Die Beihilfen im Umfang von 11.528,80 Euro entschädigen 1410 Stück Geflügel.
- 3 Gesuche betreffen Schäden an Kulturen. Die Beihilfen im Umfang von 8.824,46 Euro betreffen Schadensfälle von Fraßschäden durch Siebenschläfer.
Im Jahr 2025 wurden dem Südtiroler Jagdverband und Jagdrevieren für Wildbewirtschaftungsmaßnahmen auf Jagdbezirks- und Revierebene einschließlich der Errichtung von Kühlzellen Beiträge in der Höhe von 1.073.534,00 Euro gewährt, den Pflegezentren für einheimische Vögel für Errichtung und Führung 635.923,00 Euro sowie dem Landesfischereiverband und Bewirtschaftern für den Erhalt und Verbesserung des Fischbestandes Beiträge in der Höhe von 36.316,28 Euro.
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