Aufsicht und Kontrollen
Zu den Aufgaben des Forstdienstes gehören auch die Überwachung und Kontrolle der Bestimmungen des Forstgesetzes (LG 21/1996) sowie des Jagd- und Fischereigesetzes (LG 14/1987 und LG 3/2023). Daneben wurde die Forstbehörde in den vergangenen Jahrzehnten mit der Überwachung weiterer Gesetze zum Schutze von Landschaft und Umwelt betraut; die vom Landesforstkorps festgestellten Übertretungen werden dabei von den jeweiligen Fachämtern der zuständigen Landesabteilungen weiterbearbeitet.
Das Landesforstkorps ist mit Aufsicht und Kontrolle der Rechtsvorschriften in folgenden Sachbereichen betraut: Gemeinnutzungsrechte (LG 16/1980), Landschaftsschutz (LG 9/2018), Naturschutz (Flora, Fauna, Habitat, Mineralien; LG 6/2010), Verkehr mit motorbetriebenen Luftfahrzeugen (LG 15/1997) Abfallbewirtschaftung und Bodenschutz (LG 4/2006), Gewässerschutz (LG 8/2002), Verbrennen von Biomaterial (LG 8/2000), Schutz der Wasserläufe (LG 35/1975), CITES (Washingtoner Artenschutzübereinkommen – Gesetz 150/1992)
Kontrollen für die Gewährung der EU-Agrarumweltprämien
2025 wurden vom Landesforstkorps 446 Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen der 3 %-Stichprobe für die EU-Beiträge im Auftrag der Landeszahlstelle durchgeführt. Diese Kontrollen umfassen die Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen der verschiedenen Vorhaben, die Einhaltung der „anderweitiger Verpflichtungen“ (Cross Compliance), Flächenkontrollen, Tierregistrierung sowie die Betriebsprämie. Es wurden insgesamt 384 Betriebskontrollen, 45 Almkontrollen und 17 Kontrollen traditioneller, lokaler Weiden (PLT) durchgeführt.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Letzte Aktualisierung: Heute