Erbhof
Die Auszeichnung „Erbhof“ ehrt jene Familien, die seit mindestens 200 Jahren, also über mehrere Generationen hin, in direkter Erbfolge am geschlossenen Hof festgehalten haben.
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Voraussetzungen und Verfahren
Voraussetzungen
- Es muss sich um einen geschlossenen Hof handeln.
- Der Eigentümer muss den Hof selbst bewohnen und bewirtschaften.
- Der Hof muss seit mindestens 200 Jahren ohne Unterbrechung, innerhalb derselben Familie in gerader Linie oder in der Seitenlinie bis zum zweiten Grad, im Erbwege oder durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden übertragen worden sein.
Verfahren
Der Antrag, versehen mit einer Stempelmarke zu 16 €, wird an das Amt für bäuerliches Eigentum gestellt.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Eventuelle Urkunden, die für den Nachweis des 200-jährigen Besitzes innerhalb derselben Familie dienlich sind;
- Kopie der Identitätskarte.
Verleihung
Die Verleihung der Auszeichnung „Erbhof“ erfolgt mit Dekret des Landesrates für Landwirtschaft. Die offizielle Verleihung der Erbhofurkunde und die Überreichung des Erbhofschildes finden üblicherweise im Rahmen von Bezirksversammlungen des Südtiroler Bauernbundes statt.
Gesetzliche Bestimmung
Erbhofurkunde
Erbhofschild
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Letzte Aktualisierung: 03/03/2026