Allgemeine Dienste
Das land- und forstwirtschaftliche Informationssystem (LAFIS) bildet die informationstechnische Grundlage für die Führung des Landesverzeichnisses der landwirtschaftlichen Unternehmen.
Im Landesverzeichnis werden alle landwirtschaftlichen Unternehmen verwaltet, die ihren Sitz in der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol haben, bzw. landwirtschaftliche Flächen in der Provinz bewirtschaften. Die Informationen im Landesverzeichnis bilden die Grundlage für die Auszahlung sämtlicher EU-, Staats- und Landesbeihilfen, sowie für sämtliche andere Beziehungen zwischen dem landwirtschaftlichen Unternehmen und der Landesverwaltung. Zudem werden die entsprechenden Datensätze den öffentlichen Verwaltungen, der Landeszahlstelle, den Gemeinden sowie Organisationen im Bereich der Landwirtschaft (Berufsorganisationen, Beratungsorganisationen, Erzeugergemeinschaften, usw.) zur Verfügung gestellt. Alle im Landesverzeichnis geführten Daten, die von Relevanz für den Betriebsbogen (Fascicolo aziendale) sind, werden laufend in das nationale landwirtschaftliche Informationssystem (SIAN) synchronisiert.
Das Landesverzeichnis enthält u.a. folgende Informationen:
- Meldeamtliche und anagrafische Daten der landwirtschaftlichen Unternehmen;
- Gesamtbestand und Ausmaß der bewirtschafteten Flächen, Rechtstitel für die Bewirtschaftung und Katasterdaten, sowie Detaildaten der Apfelanbauflächen, Detaildaten der Weinbauflächen und Detaildaten zu den Kategorien für die Landschaftspflegeprämie
- Erschwernispunkte
- Viehbestand und Viehbesatz
- Almweidetage und Alpungsbesatz
- Berechnete Futterflächen
- Verzeichnis landwirtschaftlicher Maschinen
Mit Stand 31.12.2025 werden im Landesverzeichnis 28.787 Betriebe mit land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen bzw. Viehbestand geführt. Im Laufe des Jahres 2025 wurden bei 13.266 Unternehmen Änderungen vorgenommen (Flächenänderungen, Rechtstiteländerungen, Änderungen aufgrund neuer Orthofotos usw.).
Weitere Maßnahmen in der Landwirtschaft
Im Jahr 2025 haben die landwirtschaftlichen Verbände und Organisationen für Wissensaustausch und Informationsmaßnahmen (Tagungen, Seminare, Vorträge, Lehrfahrten, Ausbildungskurse, Workshops), sowie für Beratungsleistungen für landwirtschaftliche Betriebe Beiträge von 4.544.460,00 Euro erhalten.
2025 war ein Jahr mit vergleichsweise wenigen gemeldeten Unwetterschäden aufgrund von Vermurungen, Erdrutschen, Mauerabbrüchen und Überschwemmungen. Es wurden 135 Beihilfegesuche bearbeitet. Die finanzielle Unterstützung belief sich auf 1.312.269,00 Euro.
Schlichtungsversuche im Sinne des „Höfegesetzes“
Wer vor Gericht eine Klage hinsichtlich des Ausgedinges, der Nachtragserbteilung, der Pflichtteilsergänzung oder der Erbteilung in Fällen, bei denen ein geschlossener Hof einen Teil der Erbmasse bildet erheben will, oder eine Klage auf Ersitzung des Eigentumsrechtes an einem Teil eines geschlossenen Hofes anstrengt, oder die Bestimmung des Hofübernehmers / der Hofübernehmerin und die Festsetzung des Hofübernahmepreises betreffen, ist verpflichtet, einen Schlichtungsversuch bei der Abteilung Landwirtschaft vorzunehmen. Im Jahr 2025 sind 15 Anträge für die Abhaltung eines Schlichtungsversuches eingereicht worden.
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Letzte Aktualisierung: Heute