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Genehmigungen und Gutachten

Dekorative Grafik

Kulturänderungen/Waldumwidmungen

Unter Kulturänderung ist die Umwidmung von Wald in eine andere Kulturgattung (z.B. Wiese, Weide, Weinberg) oder Bodennutzungsform (z.B. Skipiste, Parkplatz, Gewerbegebiet) zu verstehen. Eine Kulturänderung stellt eine nachhaltige Änderung in der Nutzung einer bewaldeten Fläche dar. 2025 wurden in Südtirol insgesamt 120 Verfahren für Waldumwidmungen durchgeführt: 117 Grün-Grün Verfahren (KGG) und 3 andere Landschaftsplanänderungsverfahren (KRL).

  • Umwidmung von Wald in Landwirtschaftsgebiet: 336.346 m²
  • Umwidmung von Wald in alpines Grünland oder bestockte Wiese und Weide: 185.824 m²
  • Gesamtfläche: 522.170 m²

Fachkommission

In der Landesfachkommission gemäß Art. 2 des LG 23/1993 sind im Jahre 2025 insgesamt 211 Projekte behandelt und begutachtet worden, und zwar Projekte der Abteilungen Wasserschutzbauten, für Forstwirtschaft, Landwirtschaft und die Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz. Weiters wurden die 2 Preisverzeichnisse für das Jahr 2025 der Agentur für Bevölkerungsschutz (Funktionsbereich Wildbach- und Lawinenverbauung), der Abteilungen Land- und Forstwirtschaft und der Landesagentur für Umwelt bewilligt, sowie 9 Rangordnungen für die ELR-Maßnahmen genehmigt.

Im Jahr 2025 wurden 268 Gutachten in Bezug auf die forstlich-hydrogeologische Stabilität und 73 Gutachten in Bezug auf Schutz der Wildtiere, Fischerei/Fischwasser erstellt. Weiters erteilten die Forstinspektorate 1.965 Genehmigungen mit Erdbewegungsvorschriften und 330 Gut achten für Bagatelleingriffe.

Weiters wurden im Jahr 2025 75 Sondergenehmigungen zum Pilzesammeln sowie 300 Bewilligungen zum Befahren gesperrter Straßen ausgestellt.

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