Teilweise Aufhebung des Verbotes, bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen (Eisacktalab Waidbruck von 500 m bis 750 m Meereshöhe sowie Vinschgau von 500m bis 800 m Meereshöhe)
25.04.2023, 22:00
Die Autonome Provinz Bozen, Amt für Obst- und Weinbau gibt bekannt, dass das Verbot bienengefährliche Pflanzenschutzmittel auszubringen, für alle Sorten in Obstbaulagen des Eisacktales ab Waidbruck von 500 m bis 750 m Meereshöhe sowie den Anbaulagen des Vinschgaus von 500m bis 800 m Meereshöhe am
Montag, den 01. Mai 2023 (24.00 Uhr)
aufgehoben wird.
In höher gelegenen Obstbaulagen bleibt das Verbot bis auf Widerruf aufrecht.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Vorschriften und Hinweise auf den Etiketten der Pflanzenschutzmittel immer eingehalten werden müssen.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass blühende Pflanzen keinesfalls mit bienengefährlichen Mittel behandelt werden dürfen.
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